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   VG Augsburg, 11.07.2019 - Au 6 K 17.34147   

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VG Augsburg, 11.07.2019 - Au 6 K 17.34147 (https://dejure.org/2019,28171)
VG Augsburg, Entscheidung vom 11.07.2019 - Au 6 K 17.34147 (https://dejure.org/2019,28171)
VG Augsburg, Entscheidung vom 11. Juli 2019 - Au 6 K 17.34147 (https://dejure.org/2019,28171)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 3, § 3a Abs. 2 Nr. 1, § 3c Nr. 3, § 3d, § 3e Abs. 1, § 4, § 77 Abs. 1 S. 1, § 83b; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7; EMRK Art. 9; VwGO § 154 Abs. 1, § 167 Abs. 2; ZPO § 708 ff.
    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Gruppenverfolgung

  • rewis.io

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Gruppenverfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 16.01.2018 - 1 VR 12.17

    Abschiebungsanordnung gegen islamistischen Gefährder in die Türkei

    Auszug aus VG Augsburg, 11.07.2019 - Au 6 K 17.34147
    Selbst wenn jedoch vorliegend für den Fall einer künftigen, erst nach der Rückkehr des Klägers in die Türkei erklärten Wehrdienstverweigerung eine Bestrafung nicht ausgeschlossen wäre, mithin ein erst künftig zu erwartendes Geschehen in die Betrachtung einbezogen würde, für das bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung ein Kausalverlauf in Gang gesetzt worden ist, der bei ungehindertem Ablauf zwingend zur Annahme der tatsächlichen Voraussetzungen für einen Schutzanspruch führen würde (als Maßstab bei BVerwG, B.v. 16.1.2018 - 1 VR 12/17 - juris Rn. 87), würde keine Verfolgung vorliegen:.

    Zwar hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für das türkische System, das keinen Ersatzdienst und kein Verfahren vorsieht, in dem dargelegt werden kann, ob die Voraussetzungen einer Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen vorliegen, in der Vergangenheit eine Verletzung der von Art. 9 EMRK garantierten Gewissensfreiheit angenommen, weil es keinen gerechten Ausgleich zwischen dem allgemeinen Interesse der Gesellschaft und jenem von Wehrdienstverweigern trifft (vgl. BVerwG, B.v. 16.1.2018 - 1 VR 12/17 - juris Rn. 87 unter Verweis auf EGMR, U.v. 12.6.2012 - 42730/05).

    Sie muss absolut sein und darf nicht situationsbezogen ausfallen (vgl. BVerwG, B.v. 16.1.2018 - 1 VR 12/17 - juris Rn. 87 m.w.N.).

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat für das türkische System, das keinen Ersatzdienst und kein Verfahren vorsieht, in dem dargelegt werden kann, ob die Voraussetzungen einer Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen vorliegen, eine Verletzung der von Art. 9 EMRK garantierten Gewissensfreiheit angenommen, weil es keinen gerechten Ausgleich zwischen dem allgemeinen Interesse der Gesellschaft und jenem von Wehrdienstverweigern trifft (vgl. BVerwG, B.v. 16.1.2018 - 1 VR 12/17 - juris Rn. 87 unter Verweis auf EGMR, U.v. 12.6.2012 - 42730/05; siehe hierzu ausführlich oben).

  • VG Aachen, 05.03.2018 - 6 K 3554/17

    Asyl; Türkei; politische Verfolgung; Gülen; Militärdienst; Kurde;

    Auszug aus VG Augsburg, 11.07.2019 - Au 6 K 17.34147
    Das Gericht geht aufgrund der vorliegenden und ins Verfahren eingeführten Erkenntnismittel davon aus, dass eine Verfolgung kurdischer türkischer Staatsangehöriger jedenfalls nicht die von der Rechtsprechung verlangte Verfolgungsdichte aufweist, die zu einer Gruppenverfolgung und damit der Verfolgung eines jeden Mitglieds führt (im Ergebnis wie hier VG Aachen, U.v. 5.3.2018 - 6 K 3554/17.A - juris Rn. 51 m.w.N.).

    Daher besteht eine verfolgungsrelevante Rückkehrgefährdung insbesondere bei Personen, die in das Visier der türkischen Sicherheitsbehörden geraten, weil sie dort als tatsächliche oder potentielle Unterstützer etwa der PKK oder anderer als terroristisch eingestufter Organisationen angesehen werden (vgl. VG Aachen, U.v. 5.3.2018 - 6 K 3554/17.A - juris Rn. 51 m.w.N.; auch BFA, Länderinformationsblatt Türkei vom 18.10.2018, S. 11 a.E.).

    Das gilt sowohl dann, wenn sich ein Militärdienstflüchtiger im Inland stellt oder er ergriffen wird, als auch insbesondere dann, wenn er bei der Einreise aus Deutschland von den Sicherheitsbeamten an der Grenze als solcher erkannt und festgenommen wird (zum Ganzen VG Aachen, U.v. 5.3.2018 - 6 K 3554/17.A - juris Rn. 44 m.w.N.).

  • EGMR, 12.06.2012 - 42730/05

    SAVDA c. TURQUIE

    Auszug aus VG Augsburg, 11.07.2019 - Au 6 K 17.34147
    Zwar hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für das türkische System, das keinen Ersatzdienst und kein Verfahren vorsieht, in dem dargelegt werden kann, ob die Voraussetzungen einer Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen vorliegen, in der Vergangenheit eine Verletzung der von Art. 9 EMRK garantierten Gewissensfreiheit angenommen, weil es keinen gerechten Ausgleich zwischen dem allgemeinen Interesse der Gesellschaft und jenem von Wehrdienstverweigern trifft (vgl. BVerwG, B.v. 16.1.2018 - 1 VR 12/17 - juris Rn. 87 unter Verweis auf EGMR, U.v. 12.6.2012 - 42730/05).

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat für das türkische System, das keinen Ersatzdienst und kein Verfahren vorsieht, in dem dargelegt werden kann, ob die Voraussetzungen einer Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen vorliegen, eine Verletzung der von Art. 9 EMRK garantierten Gewissensfreiheit angenommen, weil es keinen gerechten Ausgleich zwischen dem allgemeinen Interesse der Gesellschaft und jenem von Wehrdienstverweigern trifft (vgl. BVerwG, B.v. 16.1.2018 - 1 VR 12/17 - juris Rn. 87 unter Verweis auf EGMR, U.v. 12.6.2012 - 42730/05; siehe hierzu ausführlich oben).

  • BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 22.17

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Syrien; Flüchtlingsschutz; illegale

    Auszug aus VG Augsburg, 11.07.2019 - Au 6 K 17.34147
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellen Sanktionen wegen Wehrdienstentziehung, selbst wenn sie von totalitären Staaten ausgehen, nur dann eine flüchtlingsrechtlich erhebliche Verfolgung dar, wenn sie nicht nur der Ahndung eines Verstoßes gegen eine allgemeine staatsbürgerliche Pflicht dienen, sondern darüber hinaus den Betroffenen auch wegen seiner Religion, seiner politischen Überzeugung oder eines sonstigen asylerheblichen Merkmals treffen sollen (vgl. BVerwG, B.v. 24.4.2017 - 1 B 22/17 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    So wurde die Ausbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen, der der Aufforderung zur Ableistung des Wehrdienstes nicht nachgekommen war, als nicht asylerheblich gewertet (vgl. BVerwG, B.v. 24.4.2017 - 1 B 22/17 - juris Rn. 14 m.w.N.).

  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat,

    Auszug aus VG Augsburg, 11.07.2019 - Au 6 K 17.34147
    Dann ergibt sich aus Art. 3 EMRK die Verpflichtung für den Konventionsstaat, den Betroffenen nicht in dieses Land abzuschieben (vgl. EGMR, U.v. 13.12.2016 - 41738/10 - NVwZ 2017, 1187 ff. Rn. 173 m.w.N.).
  • EGMR, 20.10.2016 - 7334/13

    MURSIC c. CROATIE

    Auszug aus VG Augsburg, 11.07.2019 - Au 6 K 17.34147
    Die Türkei unterliegt als Unterzeichnerstaat der Europäischen Menschenrechtskonvention dem Folterverbot ebenso wie den Mindeststandards für die Ausgestaltung von Haftbedingungen, wie sie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte näher beschrieben worden sind (EGMR, U.v. 20.10.2016 - 7334/13 - juris; unter Bezugnahme hierauf BVerwG, B.v. 9.11.2017 - 1 VR 9.17 - InfAuslR 2018, 88 f.): Danach stellt die Unterbringung eines Häftlings in einer überbelegten Gefängniszelle, in der dem Häftling lediglich ein Platz von 3 m² bis 4 m² zur Verfügung steht, eine Verletzung von Art. 3 EMRK dar, wenn der räumliche Faktor mit anderen Aspekten ungeeigneter physischer Haftbedingungen verbunden ist, die insbesondere den Zugang zu Bewegung im Freien, natürliches Licht, Verfügbarkeit von Belüftung, Angemessenheit der Raumtemperatur, Möglichkeit zur privaten Toilettenbenützung und die Einhaltung grundlegender sanitärer und hygienischer Erfordernisse betreffen.
  • EuGH, 26.02.2015 - C-472/13

    Der Gerichtshof stellt klar, unter welchen Voraussetzungen einem Deserteur aus

    Auszug aus VG Augsburg, 11.07.2019 - Au 6 K 17.34147
    Besondere Umstände, aus denen sich ergibt, dass Strafmaßnahmen nicht nur der Ahndung eines Verstoßes gegen eine allgemeine staatsbürgerliche Pflicht gelten, sind nicht ersichtlich (vgl. EuGH, U.v. 20.11.2013 - C-472/13; BVerwG, U.v. 24.4.1990 - 9 C 4/89 - NVwZ 1990, 876).
  • VGH Bayern, 21.11.2014 - 13a B 14.30285

    Schlechte humanitäre Bedingungen können eine auf eine Bevölkerungsgruppe bezogene

    Auszug aus VG Augsburg, 11.07.2019 - Au 6 K 17.34147
    Dies ist auch der Fall, wenn es dem Betroffenen nicht (mehr) gelingen würde, seine elementaren Bedürfnisse wie Nahrung, Hygiene und Unterkunft, zu befriedigen (vgl. BayVGH, U.v. 21.11.2014 - 13a B 14.30285 - Asylmagazin 2015, 197) und die aus zu erwartenden schwierigen Lebensbedingungen resultierenden Gefährdungen im Einzelfall eine solche Intensität aufweisen, dass auch ohne konkret drohende Maßnahmen von einer unmenschlichen Behandlung auszugehen ist.
  • BVerwG, 24.04.1990 - 9 C 4.89

    Ungeklärte Nationalität des Asylbewerbers - Wehrdienstverweigerung und politische

    Auszug aus VG Augsburg, 11.07.2019 - Au 6 K 17.34147
    Besondere Umstände, aus denen sich ergibt, dass Strafmaßnahmen nicht nur der Ahndung eines Verstoßes gegen eine allgemeine staatsbürgerliche Pflicht gelten, sind nicht ersichtlich (vgl. EuGH, U.v. 20.11.2013 - C-472/13; BVerwG, U.v. 24.4.1990 - 9 C 4/89 - NVwZ 1990, 876).
  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren -

    Auszug aus VG Augsburg, 11.07.2019 - Au 6 K 17.34147
    Dies ist aufgrund der persönlichen Entwicklung, der Lebensführung, des bisherigen Verhaltens, der Einflüsse, denen er ausgesetzt war und noch ist, sowie aufgrund der Motivation seiner Entscheidungsbildung zu beurteilen (vgl. stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Oktober 1972 - 8 C46.72 - BVerwGE 41, 53 ; vom 24. Oktober 1984 - 6 C 49.84 - BVerwGE 70, 216 und vom 1. Februar 1989 - 6 C 61.86 - BVerwGE 81, 239 ).
  • BVerwG, 09.11.2017 - 1 VR 9.17

    Zusicherung zur Überprüfung von Haftbedingungen

  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

  • BVerwG, 01.02.1989 - 6 C 61.86

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensentscheidung - Schwere Gewissensnot

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2018 - 5 A 3000/15

    Anspruch eines serbischen Staatsangehörigen auf Zuerkennung der

  • BVerwG, 03.08.2018 - 6 B 124.18

    Aufklärungspflicht; Berufssoldat; Beweiswürdigung; Darlegungsanforderungen an

  • VG Augsburg, 09.10.2018 - Au 6 K 17.33922

    Erfolglose Asylklage eines türkischen Staatsangehörigen

  • VG München, 05.04.2018 - M 1 S 17.46575

    Abgelehnter Asylantrag - Eilverfahren gegen Abschiebungsandrohung -

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

  • OVG Sachsen, 07.04.2016 - 3 A 557/13

    Türkei; Asyl; Flüchtling; PKK; Sippenhaft; Wehrdienst; Gruppenverfolgung; legale

  • BVerwG, 24.02.2015 - 1 B 31.14

    Nachweis einer gegenwärtigen Gefahr politischer Verfolgung für einen

  • VGH Bayern, 22.09.2015 - 9 ZB 14.30399

    Asylrecht Türkei; rechtliches Gehör; Beweiswürdigung

  • VG Augsburg, 11.01.2022 - Au 6 K 20.31567

    Heranziehung kurdischer Volkszugehöriger in der Türkei zum Militärdienst und

    Musterungsverweigerer, Wehrdienstverweigerer und Fahnenflüchtige werden strafrechtlich verfolgt (vgl. VG Augsburg, U.v. 11.7.2019 - Au 6 K 17.34147 - juris Rn. 46 mit umfassenden weiteren Nachweisen).

    Kurden werden bei der Heranziehung zum Militärdienst ebenso wie bei einer Bestrafung wegen Militärdienstentziehung auch nicht aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit in asylerheblicher Weise benachteiligt (vgl. VG Augsburg, U.v. 11.7.2019 - Au 6 K 17.34147 - juris Rn. 60 m.w.N.).

    Deshalb fehlt es auch insoweit an der erforderlichen Kausalbeziehung zwischen Verfolgungshandlung und Verfolgungsmerkmal (vgl. dazu VG Augsburg, U.v. 11.7.2019 - Au 6 K 17.34147 - juris Rn. 57 m.w.N.).

  • VG Augsburg, 29.06.2022 - Au 3 K 20.31411

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Abschiebung, Asylantrag, Einkommen, Bescheid,

    Die hiergegen gerichtete Klage wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 11. Juli 2019 (Au 6 K 17.34147) rechtskräftig abgewiesen.
  • VG Magdeburg, 19.09.2019 - 6 A 211/17
    Hierbei kommt es maßgeblich auf die Schlüssigkeit und Glaubhaftigkeit des Vor­ bringens an (vgl. BVerwG, B. v. 3.8.2018 - 6 B 124.18 - beck-online Rn. 11 ff.; vgl. auch: VG Augsburg, Urteil vom 11. Juli 2019 - Au 6 K 17.34147 - , Rn. 54 f., juris; vgl. zum Ganzen: VG Schleswig, Urt. v. 3 1 . 0 1 . 2 0 1 9 - 2 A 78/17).
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